| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verpflegungskostenmehraufwand noch möglich??? | 30 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Wien / Ba-Wü | 473489 | ||
| Datum | 28.03.2008 20:47 MSG-Nr: [ 473489 ] | 18074 x gelesen | ||
Tach. dann wechsel den Steuerberater. Der wird wissen warum er es nicht ansetzt. Grundsätzlich sind wir ein Feuerwehrfachforum. Was Du brauchst ist einer Steuerberater bzw ein Fachforum das sich mit Steuerfragen beschäftigt. Jeder der Dir hier dazu Hinweise gibt macht sich nämlich grundsätzlich strafbar. Und da Du ja deinen Steuerberater bezahlst, darfst Du Ihm auch Fragen stellen. Im Steuerformular steht unten auf dem Deckblatt neben deiner Unterschrift ein Satz. Sinngemäss lautet der ungefähr so: Nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt. Du fragst uns ja auch nicht warum dein Auto morgens so schlecht anspringt wenn es kalt ist oder? Bitte, die beste Auskunft auf deine Fragen kann Dir der Steuerberater geben. Der alte, den Du bezahlt hast oder der Neue. Das ist der beste Tipp den Du bekommen kannst. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|