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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Neuer Fall von 'Feuerwehr vs. Kommune' - Streit um Telefonrechnung | 85 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 473410 | |||
Datum | 28.03.2008 15:40 MSG-Nr: [ 473410 ] | 14661 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Hermann ber wenn Ausgaben eine Erleichterung des Dienstablaufes zur Folge haben, wie zum Beispiel ein Telefon, dann finde ich diese Ausgaben durchaus gerechtfertigt. Sehe ich im Grund ja ähnlich- doch nicht wenn es so ist wie im geschilderten Beispiel. Wenn die Kommune der Ansicht ist man sollte dienstlich geführte bzw. dienstlich veranlaßte Gespräche von besagten Apparat aus eigener Tasche zahlen (insbesondere wenn auch Leute abkassiert werden sollen, die nicht telefoniert haben), dann kann man auch sehr gut auf dieses Telefon verzichten. Auch bin ich der Ansicht, daß nicht zwingend jeder Standort einen Anschluß braucht. Bis zu einer gewissen Größe kann man diesen schon als "nice-to-have" ansehen. MkG Marc
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