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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26.3 | 93 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 472862 | ||
Datum | 26.03.2008 14:46 MSG-Nr: [ 472862 ] | 39836 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Alexander Horcher Ja der bayrische GUV bay. GUV ist die Frage ob eine Beschwerde was bringt, eine kurze Recherche zum Thema "Widerruf der Ermächtigung" hat mich da leider auch nicht schlauer gemacht, evtl. hat jemand dazu weitere Infos? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | ||||
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