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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26.3 | 93 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 472708 | ||
Datum | 26.03.2008 05:36 MSG-Nr: [ 472708 ] | 40174 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Laschka ich habe zwei Jungs und zwei Mädels Anfang März zur G26.3 geschickt, da sie Atemschutzlehrgang machen.Geschrieben von Sebastian Laschka Einer musste kein Belastungs-EKG machen sondern Kniebeugen, außerdem wurde ihm Blut abgenommen, ein Röntgenbild war nicht nötig. Dann würd ich mir mal an deiner Stelle die Broschüre von der Bay. GUV reinziehen ... insbesonderes das hier. GUV – X 99950 Die Verantwortung für die richtige und vollständige Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung liegt grundsätzlich beim Arzt. Falls der Kommandant jedoch Kenntnis von nicht korrekt durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG) erlangt, muss er die notwendigen Konsequenzen ziehen. Andernfalls kann er im Schadensfall – neben dem Arzt – zur Verantwortung gezogen werden. Der Kommandant darf sich in diesen Fällen nicht auf eine mangelhafte ärztliche Bescheinigung berufen, sondern ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße Bescheinigung auf Basis einer vollständig und richtig durchgeführten G 26-3- Untersuchung für den Einsatz mit schwerem Atemschutz (Gerätegruppe 3) vorgelegt wird. Erst dann darf er den Atemschutzgeräteträger mit Preßluftatmer einsetzen. Da ihr ja anscheinend Kenntnis davon habt, daß die G26.3 mangelhaft durchgeführt wurde dürft ihr eure Leute das Tragen von PAs nicht gestatten. | ||||
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