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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 472509 | ||
Datum | 25.03.2008 15:06 MSG-Nr: [ 472509 ] | 16112 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Wir diskutieren jetzt aber nicht ernsthaft, ob ein fiktiver GKW eines fiktiven OV der an einem fitkiven Unfall vorbeikommt, fiktive Helfer mit hat, die irgendwas geübt haben oder nicht, oder? Wie so oft ist der Thread irgendwohin ausgeartet :-) Im Grunde gings mir mehr um grundsätzliche Zuständigkeiten und deren Rechtsgrundlage. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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