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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 472453 | ||
Datum | 25.03.2008 13:05 MSG-Nr: [ 472453 ] | 16274 x gelesen | ||
Unterschied: Die RTW Besatzung muß Ihre Gerätschaften zur Rettung von Menschenleben einsetzen können - denn genau dafür sind sie da. (Obwohl es ja ganz besonders für RettSan und RettAss doch auch Grenzen gibt - was nur noch der NA durchführen/entscheiden darf, oder?) Ich würde doch mal vermuten, das der 08/15 THW-Helfer nicht in patientenorientierter Rettung nach VU geschult sein muß? Der RA aber wohl im Umgang mit dem Defi? Wenn ich ein Gruppenführer auf dem GKW des THW wäre, zufällig an einem VU mit eingeklemmter Person vorbei komme, alle einschließlich mir noch nie einen VU abgewickelt haben, alle zwar wissen wie der Spreizer auf und zu geht aber nie eine Ausbildung in patientenorientierter technischer Rettung am PKW genossen haben und eine Crashrettung nicht indiziert ist (Kennen die den Unterschied dann überhaupt?), würde ich die Finger davon lassen... Wie gesagt: Die Hydraulischen Rettungsgeräte haben sie vielleicht für einen anderen Zweck erhalten und diese Dinge bisher auch nur dafür eingesetzt... Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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