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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 472432 | ||
Datum | 25.03.2008 12:28 MSG-Nr: [ 472432 ] | 16136 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Julian Holsing Zuständig hin oder her, wenn da jemand im Auto eingeklemmt ist und dadurch gefährdet und da kommt zufällig das THW mit einem GKW vorbei dann wird der da rausgeholt. Nö. Der wird nicht da rausgeholt, sondern patientenorientiert gerettet. Das heißt wenn der eingeklemmt ist und kein Rettungsdienst vor Ort dann würde ich mir das ganz genau überlegen, ob ich nicht doch noch so lange betreuen und versorgen kann bis medizinische Hilfe da ist. Geschrieben von Julian Holsing Das ist doch keine Frage von Zuständigkeiten sondern vom GMV. Gefragt war aber nach Zuständigkeit und das ist eine ganz entscheidende Frage, was rechtliche Verantwortlichkeit, Eingriffsbefugnisse, Anordnungskompetenzen, Haftung und Kosten angeht. Hat ja hier nie einer geschrieben, dass das THW weiterfahren oder nichts tun und zuschauen soll. Gruß Sven | ||||
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