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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 472427 | ||
Datum | 25.03.2008 12:22 MSG-Nr: [ 472427 ] | 16243 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Macht das THW aber nicht zuständig. Zuständig hin oder her, wenn da jemand im Auto eingeklemmt ist und dadurch gefährdet und da kommt zufällig das THW mit einem GKW vorbei dann wird der da rausgeholt. Das ist doch keine Frage von Zuständigkeiten sondern vom GMV. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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