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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 472417 | ||
Datum | 25.03.2008 11:33 MSG-Nr: [ 472417 ] | 16303 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Och Sven, das hatten wir doch damals schon ;-) Ja richtig. Man denke nur an den damaligen Dozenten, der auch die Feuerwehr als Behörde vorgesehen hatte. Geschrieben von Andreas Bräutigam Das Veterinätamt ist genauweig eine Behörde wie die Feuerwehr. Insoweit war meine Ausführung ungenau. Geschrieben von Andreas Bräutigam Die zuständige kommunale Behörde Stelle ist daher immer Stadt XY, der (Ober)bürgermeister. Insoweit ist Deine Ausführung ungenau und dadurch falsch. Die Stadt Monheim am Rhein hat kein Veterinäramt, diese Aufgabe wird vom Kreis wahrgenommen. Behörde ist in dem Fall der Landrat, bei diesem handelt es sich um eine andere Behörde als den Bürgermeister und insofern bedarf es der Amtshilfe. Meinjanichtnursondernglaubezuwissen ;-) Gruß Sven | ||||
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