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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 472380 | ||
Datum | 25.03.2008 10:08 MSG-Nr: [ 472380 ] | 16371 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf Schmidt Es heißt ja "von der Gefahrenabwehr ZUSTÄNDIGEN Stelle" - wenn es sich bei einem plötzlichen Wintereinbruch per Definition um ein "durch ein Naturereignis ausgelösten öffentlichen Notstand" handelt, wäre hier originär eigentlich erstmal die Feuerwehr zuständig. (?) Ja. Aber es gibt halt noch viele andere Situationen, in denen andere Behörden ebenfalls zuständig sind oder sogar "spezieller" zuständig sind. Zum Beispiel bei diesen Schweinepestfällen, da leistet auch die Feuerwehr in der Regel nur Amtshilfe für das Veterinäramt. Geschrieben von Ralf Schmidt Die Feuerwehr als örtlich und sachlich zuständig müßte von Euch daher zumindest nachgefordert werden. ? Ich bin bei der Feuerwehr. Gruß Sven | ||||
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