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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung E-Werkzeugkasten | 88 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 472204 | ||
Datum | 24.03.2008 16:52 MSG-Nr: [ 472204 ] | 39938 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Detlef Maushake - Nur E-Fachkräfte? dann definier mir mal EFK wasserdicht ;o) Was man da findet, läuft meist auf sinngemäß "kann durch Ausbildung und Erfahrung Gefahren beurteilen und ordnugnsgemäß arbeiten" hinaus. Demnach kann es per Definition keine verunfallten EFK geben... Die Betriebssicherheitsverordnung ist zwar auf Arbeitsverhältnisse gemünzt, aber gibt es irgendeinen Grund, weswegen sie nicht auf ehrenamtliche Dienstverhältnisse übertragbar ist? Oder konkurrierende Regelungen in dem Bereich? Wenn nein, dann muss das kurz gesagt vom Unternehmer bzw. hier dann Diensther aka Bürgermeister herab delegiert werden. Festzulegen, wer zu welchen Bedingungen was machen darf, wäre Job einer verantwortlichen Elektrofachkraft. Der Bgm hat noch nie was von VEFK gehört? Tja, dann is er automatisch selber eine. Oder zumindest "VK" - um zu haften muss er kein Fachwissen haben... Solange es da keine klaren Anweisungen gibt - im Zweifel besser Flossen weg und eine Festlegung der Zuständigkeiten einfordern. Okay, ist im Einsatz ggf. ncith so ganz praktikabel, aber dann nur tätig werden, wenn man sich a) 100%ig sicher ist, auch wirklich die Situation zu durchschauen und Gefahren hinreichend erkennen zu können und b) ausreichende Rechtfertigungen für erhöhte Eigengefährdungen bestehen. Straße frei bekommen, wenn ein Baum beim fallen die Freiltung mitgenommen hat zählt da nicht wirklich... Gruß, Thorben | ||||
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