Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Führerschein | 31 Beiträge |
Autor | Rich8ter8 J.8, Neustadt / Sachsen | 472049 |
Datum | 24.03.2008 12:25 MSG-Nr: [ 472049 ] | 10566 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Jugendfeuerwehr
Mannschaftstransportwagen
Jugendfeuerwehr
Bei der Frage unter 17 Jahre zum Gerätehaus zu fahren kräuseln sich mir die Nackenhaare. Nicht unter 17 sondern fast 18
Warum muss ein Siebzehnjähriger ein Einsatzfahrzeug Fahren sollen? Erstens rückt nach AAO ein Fahrzeug erst mit Mindestbesetzung aus, zweitens sind dann noch andere Fahrer zur Stelle, drittens kann der FA mit Siebzehn nur nach Jugendschutzgesetz eingesetzt werden, viertens wann soll ein Anwärter lernen dürfen, wenn er noch vor dem 18. Geburtstag bereits "Alarmfahrer-Funktion" hat? Stimme ich dir zu, war nur rein theoretisch gemeint, wenn z.B. kein anderer mehr im GH ist bzw kein anderer mit FS.
Also Ich denke Über LF und änliche Fzg`S reden wir gleich gar nicht. War auch nie gefragt
Über MTW lässt sich reden wir hatten mal eine Jugendbetreuerin die ist direkt von der JF zum Betreuer Aufgestiegen die durfte dann an den Übungen den MTW fahren aber nur mit begleitung, und was ganz Wichtig ist OHNE Jugendliche. War auch mehr in die Richtung gedacht, z.B. mit 18 als Betreuer bei der JF
Zum Theam 17 Jährige brauch ich nichts zu sagen denn die Fahren bei uns keine Einsätze. Bei uns auch nicht, ging nur ums rein rechtliche.
Für was gibt es dann eigentlich Übungen? Sehe ich auch so.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|