Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Führerschein | 31 Beiträge |
Autor | Mart8in 8G., Malente / Schleswig-Holstein | 472016 |
Datum | 24.03.2008 10:32 MSG-Nr: [ 472016 ] | 10654 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Einsatzleitwagen
Hallo Jürgen,
ich möchte als stellvertretender Wehrführer (mir obliegt sowohl im Übungs- als auch im Einsatzdienst die Verantwortung) keinen 17 oder auch 18 Jährigen am Steuer eines Einsatzfahrzeuges sehen.
Bei der Frage unter 17 Jahre zum Gerätehaus zu fahren kräuseln sich mir die Nackenhaare.
Sicherlich darf zur Menschenrettung von jeglichen Vorschriften abgewichen werden (Sonder- und Wegerechte !!!), passiert auf der Anfahrt aber etwas, wird als erstes dieses durch den Staatsanwalt überprüft. Wie kommt dieser Kamerad aber dann nach dem Einsatz wieder nach Hause??? (Rhetorische Frage!)
Warum muss ein Siebzehnjähriger ein Einsatzfahrzeug Fahren sollen? Erstens rückt nach AAO ein Fahrzeug erst mit Mindestbesetzung aus, zweitens sind dann noch andere Fahrer zur Stelle, drittens kann der FA mit Siebzehn nur nach Jugendschutzgesetz eingesetzt werden, viertens wann soll ein Anwärter lernen dürfen, wenn er noch vor dem 18. Geburtstag bereits "Alarmfahrer-Funktion" hat?
Des weiteren ist ein Siebzehn Jähriger nicht Schuldfähig, was passiert, sollte dieser einen Unfall bauen und dieses eventuell Menschenleben fordern?
Wir dürfen als Führungsfunktionen nicht nur die Besetzung (Minimal u. Maximal) im Kopf haben. Ich habe für insgesamt 100 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden die Verantwortung, für die unter 18 Jahre sogar eine Fürsorgepflicht, dass heißt die Eltern (Sorgeberechtigten) geben ihren Nachwuchs in meine Hände und verlangen unausgesprochen die gleiche Fürsorge von mir, als wäre es mein eigenes Kind!
Zur Besetzung der Funktionen noch, beispielsweise auf dem ELW brauche ich streßßbelastbare und fähige Leute, dies kann unter umständen ein 17 Jähriger leisten, aber MEINE Führungsgruppe besteht aus erfahrenen und eingewiesenen Feuerwehrangehörigen, denen ich meine Rückmeldungen nicht noch lange erklären muss. Hier sind mechanismen bekannt die bei einem Keller-, Wohnungs- oder Gebäudebrand ablaufen (Nachforderungen, Sammelplatzbestimmungen...) um die ich mich nicht mehr kümmern muss, die ich lediglich abnicke als Einsatzleiter.
mfg Martin Guttchen.
Diese Gedanken sind Eigentum meiner Person und spiegeln lediglich die subjektiven Empfindungen und Meinungen meiner Person wieder.
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