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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein | 31 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 472009 | ||
Datum | 24.03.2008 08:30 MSG-Nr: [ 472009 ] | 10568 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo, zu 1-3: Nein! 4-5: Theoretisch ja, sofern intern nicht anders geregelt. 6. Nein! Siehe dazu auch FwDV 2, die sich dazu unter Abschnitt 3.3. wie folgt äußert : Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse Grüße Micha | ||||
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