Tach, Post!
Geschrieben von Richter Jürgen1.-mit dem Privat Pkw zum Gerätehaus ohne Begleitperson fahren (im Einsatzfall) ?
Nein.
Geschrieben von Richter Jürgen2.-ohne Begleitperson ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t im Einsatz fahren ? (mit bzw. ohne Sonderechten?)
Nein.
Geschrieben von Richter Jürgen3.-ohne Begleitperson ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t im Ausbildungsdienst fahren ?
Nein.
Geschrieben von Richter Jürgen4.-ohne Maschinistenlehrgang ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t (ELW,KLF,MTW,MZF) im Einsatz fahren ? (mit bzw. ohne Sonderechten?)
Ja, falls nicht intern anders geregelt..
Geschrieben von Richter Jürgen5..-ohne Maschinistenlehrgang ein Einsatzfahrzeug bis 3,5t (ELW,KLF,MTW,MZF) im Ausbildungsdienst fahren ?
Ja, falls nicht intern anders geregelt.
Geschrieben von Richter Jürgen6.Könnte er bereits mit 17 Jahren den Maschinistenlehrgang machen ?
In meinem Landkreis nicht.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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