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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Video A340-600 RTO | 81 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 471904 | ||
Datum | 23.03.2008 18:03 MSG-Nr: [ 471904 ] | 29313 x gelesen | ||
Geschrieben von Patrick KIuempers schade das es hier wirklich so schnell alles persönlich ( genommen ) wird War nicht so ernst gemeint. Geschrieben von Patrick KIuempers ich werde einen teufel tun und Ihnen in anmaßenden zügen irgendwelche fachlichen kompetenzen ABerkennen. Habe ich auch nicht vermutet Geschrieben von Patrick KIuempers Sie schreiben über IHRE formelle hilfsfrist Das ist nicht MEINE Hilfsfrist (nach der aber jemand gefragt hat), das ist die Hilfsfrist die international festgelegt ist und auf die auch die Feuerwehren überprüft werden. Geschrieben von Patrick KIuempers diese explizite grenze bei 5 minuten haben sich nicht irgendwelche ingenieure durch hochrechnungen aggregiert, die sind meiner meinung nach an die realistischen bedingungen für Ihren job - die flugzeug-, insassensicherheit durch brandbekämpfung - geknüpft. Soweit ich weiß, tauchen diese fünf Minuten in der Berechnung nirgends auf. Vielmehr geht man davon aus, das ein Feuer außerhalb des Flugzeuges sofort bekämpft werden muß, das sicxh das Feuer nach 120, maximal 180 Sekunden durch die Flugzeughaut in den Rumpf durchgefressen hat. Es gibt dazu u.a. ein Video der Bundeswehr "120 Sekunden bis zum Tod". Durch bessere Löschmittel und Löschtaktik sowie durch besseres Material des Außenhülle und aus anderen Gründen geht man mittlerweile davon aus, das ein Übegreifen auf den Innenraum erst nach 180 Sekunden erfolgt. Das hat NICHTS mit dem Bremsverhalten von neuen Flugzeugen zu tun. Ursachen können sein - Fahrwerksbrand - Triebwerksbrand - auslaufende brennenden Flüssigkeiten - usw. Und diese Feuer bzw. der Zeitrahmen, bis der Rumpf durchbrannt ist, gibt es Ausschlag für die Eingreifzeiten der Flugplatzfeuerwehr. Zusätzlich wird festgelegt welche Löschmittel ind welcher Menge in welcher Zeit aufgetragen sein müssen. Soweit verstanden? Wenn nicht, einfach nachfragen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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