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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWissenschaft ASÜ, war Funkuhr, war: Urteil zum Einsatz in Tübingen20 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen471208
Datum20.03.2008 16:35      MSG-Nr: [ 471208 ]8627 x gelesen

Geschrieben von Sven Tönnemann
Irgendwie besteht da ein Mißverständnis was die FwDV 7 angeht.
...
Die Atemschutzüberwachung obliegt dem verantwortlichen Einheitsführer.


Also bei mir nicht! Mit meiner Äußerung
Geschrieben von mir
Warum sollte die Überwachung nicht neben anderen Aufgaben übernommen werden können?! Als praktikabel hat sich doch herausgestellt, daß z.B. der Maschinist neben seiner Arbeit am Pumpenbedienstand auch die ASÜ macht.
Habe ich durchaus die von Dir zitierte Passage aus der FwDv7
Geschrieben von FwDv7
Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich.
Bei der Atemschutzüberwachung können andere geeignete Personen zur Unterstützung
hinzugezogen werden.
gemeint.
Andere "geeignete Personen zur Unterstützung" = z.B. Maschinist (mit entsprechender Ausbildung)
Nur um das noch mal klarzustellen! :-)

Geschrieben von Sven Tönnemann
Es wird aber doch bitte auch keiner auf die Idee kommen, dass der Melder der im ELW die Dokumentation macht, auf einmal verantwortlich die Kräfte führt, deren Meldungen er aufschreibt.
Hast Du ´ne Ahnung.....! :-) Da muß ich Ingo leider beipflichten....

Ähm, aber Du meinst sicher "überwacht"?! Und die Kräfte führen wird selbst der Melder im ELW nicht. Sollte das doch so sein, macht er höchsten die "Atemschutzüberwachung" und nicht die Atemschutzführung", da ist schon ein Unterschied...! :-)


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff


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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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