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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWissenschaft ASÜ, war Funkuhr, war: Urteil zum Einsatz in Tübingen20 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW471202
Datum20.03.2008 16:07      MSG-Nr: [ 471202 ]8762 x gelesen

Hallo!

Irgendwie besteht da ein Mißverständnis was die FwDV 7 angeht.

Geschrieben von Lars TiedemannWenn jedoch der GF selbst die ASÜ durchführen würde, umso besser, dann wären m.E. die o.g. Anforderungen erfüllt.

Die Atemschutzüberwachung obliegt dem verantwortlichen Einheitsführer. Er kann sich für die Dokumentation jemanden dazuholen. Der wird landläufig als Atemschutzüberwacher bezeichnet. Es wird aber doch bitte auch keiner auf die Idee kommen, dass der Melder der im ELW die Dokumentation macht, auf einmal verantwortlich die Kräfte führt, deren Meldungen er aufschreibt.

Allerdings fehlt mir in der FwDV 7 unter Punkt 7.4 noch etwas ganz entscheidendes: Die Dokumentation sollte auch regelmäßig die Position des Trupps enthalten. Denn das ist im Ernstfall die entscheidende Information, um die Leute schnell wieder ans Tageslicht zu bringen.

Gruß
Sven

PS: Hier nochmal der Abschnitt aus der FwDV 7:

7.4 Atemschutzüberwachung

Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten und bei jeder Übung mit Isoliergeräten muss
grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.
Die Atemschutzüberwachung ist eine Unterstützung der unter Atemschutz vorgehenden
Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke. Außerdem erfolgt eine Registrierung des Atemschutzeinsatzes.

Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich.
Bei der Atemschutzüberwachung können andere geeignete Personen zur Unterstützung
hinzugezogen werden. Geeignete Personen müssen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung
kennen.
Nach einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit ist durch die Atemschutzüberwachung
der Atemschutztrupp auf die Beachtung der Behälterdrücke hinzuweisen.
Die Registrierung soll enthalten:
· Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz gegebenenfalls mit Funkrufnamen
· Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems
· Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
· Erreichen des Einsatzzieles
· Beginn des Rückzugs
Für den Atemschutznachweis sind der Name des Atemschutzgeräteträgers, das Datum, der
Einsatzort, die Art des Gerätes sowie die Atemschutzeinsatzzeit zu registrieren.
Für die Atemschutzüberwachung sollen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen.




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