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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Grundausbildung....... | 15 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8G., Altmühldorf / Bayern | 470953 | ||
Datum | 19.03.2008 16:58 MSG-Nr: [ 470953 ] | 8193 x gelesen | ||
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Hallo, es kommt drauf an was du genau gemacht hast. Die Führerscheinstelle wird auf alle Fälle einen Nachweis über eine Erste Hilfe Ausbildung verlangen. Also einen Schein. Des von der Feuerwehr interessiert sie gleich null. Die wissen ja ned was man da für das Erreichen des Ausbildungszieles alles benötigt. Und du musst unterscheiden, ob du Sofortmaßnahmen am Unfallort Kurs gemacht hast, oder den großen Erste Hilfe Schein. Die Sofortmaßnahmen sind glaub ich nur 1 oder 2 jahre gültig. Und dann musst du neu machen. So long Hätt ich nicht für nötig gehalten, aber muss sein. Aus aktuellem Anlass: Alles hier geschriebene entspricht meiner eigenen Meinung und vertritt nicht die Meinung meiner Feuerwehr. Wir haben dafür unsere Wehrführung und das ist auch gut so. Und kleinen Giftzwergen hört eh keiner zu ;) | ||||
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