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| Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
| Thema | Grundausbildung....... | 15 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 470952 | |||
| Datum | 19.03.2008 16:56 MSG-Nr: [ 470952 ] | 8350 x gelesen | |||
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Geschrieben von Sandra Kuss ich habe 2002 die Grundausbildung gemacht, nun möchte ich meinen Führereschein machen.... Nun meine frage, kann ich da die bescheinigung der grundausbildung ab geben oder muss ich einen neuen erste hilfe kurs machen???? Der §19 der FeV sieht die Abgabe einer "Grundausbildungs"bescheinigung nicht vor. Jedoch mußt du -sofern es sich nicht um den Führerschein der Klasse C bzw. D handelt- auch nur einen Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolvieren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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