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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaJugendschutzgesetz8 Beiträge
AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg470841
Datum19.03.2008 11:22      MSG-Nr: [ 470841 ]4688 x gelesen

Achtung, der Flyer ist veraltet!


(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

Rauchverbot bis einschließlich 17 Jahre.

inkonsequenter Weise gilt aber (noch) folgende Regelung

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.

Diese Regelung soll aber zum 01.01.09 ebenfalls auf das Alter 18 Jahre angepasst werden.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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