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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Stromerzeuger und DIN 14685 | 9 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 470229 | ||
Datum | 16.03.2008 18:54 MSG-Nr: [ 470229 ] | 14200 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Hanswerner Kögler Das ist Richtig! Aber die solche Verwendung erzeugt auch keine zusätzlichen Gefahren. Richtig. Nur das Einbauen eines RCD irgendwo stellt in einem verzweigten, erdfreien Netz nicht die Abschaltung bei Auftreten eines zweiten Fehlers sicher. Hier muss bei einem zweiten Fehler über ausreichende Kurzschlussleistung die LS-Automatengeworfen werden oder die Spannung unter 50V zusammenbrechen. Da ist jetzt die Frage, ob das Alternativaggregat das erfüllt, insbesondere wenn es gar nur eine Steckdose hat und nur für die Schutzmaßnahme Schutztrennung mit einem Verbraucher ausgelegt ist. Ein RCD kann da eine fehlende Abschaltung nicht sicherstellen, das ginge nur bei konsequent RCD an jedem SK1-Verbraucher oder aber die Abschaltung ist über die Abnsicherung gegeben, dann geht's auch ganz ohne RCD. Der/die/das RCD ist dann nur noch ein kleiner Sicherheitsbonus, aber eben kein Allheilmittel für fragwürdige Spannungsquellen. Geschrieben von Hanswerner Kögler Und "Fachfremd" sind wir doch nicht??? Wieviele FA freuen sich'n Ast, wenn das SL-Prüflämpchen bei Berühren des Moppelrahmens aufleuchtet? Und was haben sie letztlich damit nachgewiesen? Wieviele haben die (nicht-)auslösung des RCD bei Fehlern in (un)geerdeten Netzen durchschaut? Mit 'ner DA wirst du - IMHO - nicht ausreichend sicherstellen, dass RCD an allen Verbrauchern zum Einsatz kommen. Ein drüberhinwegsetzen ist IMHO zu erwartendes fehlverhalten, ist sowas doch bei Feuerwehrs nicht allzu üblich. Dann noch ein untersteller Trupp der Nachbarwehr, schon kann's spannend werden. Im wahrsten Sinne des Wortes. Geschrieben von Hanswerner Kögler Das sehe ich erst mal ganz gelassen - wer macht die Gefährdungsanalyse? Wer macht bislang bislang überhaupt eine diesbezüglich? Geschrieben von Hanswerner Kögler Welche neue Gefahr geht jetzt (oder soll) plötzlich von der gewohnten Praxis ausgehen? Wieviel fahren seit Jahrzehnten ohne Gurt oder gehen mit SA ohne SiTr ins Haus? Warum hat man die vorgaben geändert, wenn kein Handlungsbedarf besteht? Sorry, aber mit dem Gewohnheitsargument nagelt dich im Schadensfall jeder FUK-Gutachter an die Wand. Letztlich sieht die 410 Schutzmaßnahme mit mehreren Verbrauchern nur noch für EFK oder EuP unter Aufsicht einer EFK vor. Die Beaufsichtung der EuP an der ES kann m.E. nicht sichergestellt werden. Denn dazu müsste ein kurzfristiges Eingreifen der EFK möglich sein, was bei deren Abwesenheit nicht gegeben ist. Bleibt also noch 'ne EFK als Betreiber, meinetwegen auch als EFK für festgelegte Tätigkeiten - nur dazu wird deutlich mehr erforderlich sein, als zu wissen, wie man den Moppel anschließt. Definition einer EFK läuft ja nicht über "kennt Anleitung/DA auswending" sondern "kann sich ergebende Gefahren beurteilen". Und da mangelt es beim Durchschnitts-FA m.E. doch oftmals (siehe FI- und Prüflampen-Legenden). Natürlich kannst du jetzt versuchen, über 'ne GeBe 'ne Normabweichung zu rechtfertigen, aber eine Abweichung von der 410 und dazu noch durch nicht-Fachkräfte kann m.E. schon recht "interessant" zu schreiben sein. Wer sowas hat, bitte mir zukommen lassen, werd ich mal wen aus der Sachverständigen-Branche drüberschauen lassen. Alternativ kannst es auch (was offenbar auch manche Hersteller js machen) es als IT-System klassifzieren. Dann wäre es auch Laientauglich. Aber da ist nunmal ein Isowächter vorgeschrieben. Und den per GeBe zu umgehen, wird ebenfalls schwierig, da ohne wiederum faktisch eine Schutztrennugn mit PA vorliegt, mit den gerade genannten Schwierigkeiten... Kann man alles probieren, damit aber auf rechtlich sicherer Seite zu stehen ist m.E. nicht ganz einfach. Naja, solange die GeBe's noch Mangelware sind, ist wenigstens primär der Bgm betroffen und nicht der GF Gruß, Thorben. | ||||
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