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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandschutzgutachten6 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü470227
Datum16.03.2008 18:51      MSG-Nr: [ 470227 ]4949 x gelesen

Geschrieben von Lutz WagnerSagen wir mal so wenn sie es jetzt anwendet, könnte sie dann irgendwann sagen, wir wenden es ab jetzt nicht mehr an?

Dann könnte sie ein Problem kriegen...

-mit den Zahlungen des Sachversicherers im Brandfall

-Mit der Staatsanwaltschaft im Brandfall, wenn es dadurch zu Schäden an Leib und Leben kam

-Mit der Kommune, wenn diese im Rahmen einer Brandschau die Auflagen abprüft und Rückbau auf den Zustand der ursprünglichen Auflagen fordert-und bei erheblicher Gefahr für Leib und Leben bis dahin den Betrieb des Gebäudes untersagt.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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 16.03.2008 18:12 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
 16.03.2008 18:35 Jose7f M7., Bad Urach
 16.03.2008 18:40 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
 16.03.2008 18:51 Jose7f M7., Bad Urach
 16.03.2008 19:09 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
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