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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Stromerzeuger und DIN 14685 | 9 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 470207 | ||
Datum | 16.03.2008 17:39 MSG-Nr: [ 470207 ] | 14226 x gelesen | ||
Hallo Alex, die genauen Mindestanforderungen kann ich dir leider auch nicht sagen. Aber ich würde nur Stromerzeuger nach DIN beschaffen, weil sie auch den Anforderungen im schlechtesten Feuerwehranwendungsfall genügen und du auf der sicheren Seite bist. Welche Schutzeinrichtung schaltet ab, wenn der 2. Fehler im Betrieb hinzukommt? Ein sogenannter Personenschutzstecker (FI-Schalter) funktioniert am Stromerzeuger IMHO nicht. Auch bei uns wurden letztes Jahr auch Stromerz. in Anlehnung an die DIN beschafft. Die haben keine Leitungsschutzschalter, Schutzleiterprüfeinrichtung, Lastanzeige usw.(da hat "hwk" schon einiges genannt). In den Ausbildungsunterlagen werden doch auch Bedienungsanweisungen gegeben z.B. Potentialausgleichssystem mit Prüfeinrichtung prüfen (vor bzw. nach Einsatz), Abgaschlauch anschließen, Lastanzeige beobachten, und und und... Das alles kannst du bei diesen (billigen) Geräten nicht. Ferner kann ein solcher Stromerz. die jährl. Prüfung nach GUV-V A3 IMHO nicht erfüllen. Also bekommt er keine Plakette und darf nicht verwendet werden. Ich habe das dem Fw-Sachbearbeiter im Rathaus mitgeteilt. Er hat daraufhin mit dem GUV Rücksprache gehalten und der Herr vom GUV meinte (sinngemäß), wenn das Gerät nach dem Einsatz eine Sichtprüfung erfährt, ist das ok. Den genauen Text kann ich dir Montag zukommen lassen. Der Witz an der Sache, für ca. 100 Mücken mehr, bekommst einen Stromerzeuger nach DIN in der gleichen Größe. Gruß Michael | ||||
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