DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
...hab noch etwas gefunden:
http://www.fuk.de/news/archiv/elektrische-anlagen-und-betriebsmittel-im-feuerwehrdienst/
http://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Feuerwehr/FWM/FWM_2007/fwm_03_07_neu.pdf
Dort steht auch drin, dass neben den bevorzugt einzusyetztenden, genormten Stromerzeugern der Feuerwehren in Ausnahmesituationen ein anderer "Speisepunkt" genommen werden darf, wenn er mit einem Personenschutzschalter verbunden ist. Na bitte !
Es wird in einem weitern Merkblatt auch nicht untersagt kleinere Aggregate zu betreiben, wenn die Mindestforderungen betreffend den Schutz eingehalten werden. Ein wichtiger Bestandteil sind dabei immer druckwasserschützte Steckverbindungen neben der Schutzart min. IP44. Der Industriestandard IP54 liegt also sagar darüber. Wenn Du den zugrunde gelegten Dreifachfehler bei der DIN 14685 dadurch umgehst, dass Du nur ein einziges Elektrogerät am Stromerzeuger betreibst, dann .....(Du ahnst es schon)
Bleibt aus meiner Sicht also, die ohnehin selbstverständliche Schutzmaßnahme, die Geräte feuchtigkeitsgeschützt zu betreiben un dies auch im Feuerwehreinsatz zu beachten. (also das Aggregat nicht tief in der Pützte stehend zu betreiben, die Stecker nicht ins Wasser schmeißen....
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