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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Ausschreibungskriterien - war: Gewichtsklasse M, Getriebe... | 11 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 469790 | ||
Datum | 14.03.2008 10:39 MSG-Nr: [ 469790 ] | 4684 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Wie ist das Vergaberechtlich zu bewerten? Die Frage ist auch, wie ist das wirtschaftlich zu bewerten? Es ist ja nun nicht so, dass das Vergabeverfahren erfunden wurde, um den öffentlichen Auftraggebern das Leben schwer zu machen (auch wenn das manchmal so ist). In einer Ausschreibung sollte man möglichst das bestellen was an Funktionalität und Qualität erwünscht ist. Wie das technisch gelöst wird, dafür haben wir die Bieter, die ihre Vorschläge und den entsprechenden Preis machen. Der Auftraggeber kann sich also quasi das Fachwissen gleich mitliefern lassen (darf sich natürlich aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen). Teilweise finde ich die Ausschreibungsverfahren gegenüber den Bietern sogar recht hart, die sollen wochenlang Konzepte entwickeln und Vorschläge machen und nur einer wird bezahlt. Hartes Brot! Schließlich dient das Vergabeverfahren dem Schutz der Steuerzahler ... wenn nicht die Einsparungen für die ganzen Berater wieder drauf gehen. ;-) Gruß Sven | ||||
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