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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrkleidung im Straßenverkehr | 37 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 469208 | ||
Datum | 10.03.2008 20:53 MSG-Nr: [ 469208 ] | 14717 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Benjamin Wolf Ich hab da mal eine Frage: Ist es zulässig im Straßenverkehr die Kombination aus Hupf 3 Jacke mit Reflexstreifen und Überhose Hupf 4 Typ B zu tragen? Geschrieben von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vergleichbar mit der Wirkung einer Warnweste ist momentan (Feb. 2008) nur die Anordnung der Bestreifung auf dunkelblauem/schwarzem Hintergrund bei einer Schutzjacke gemäß „Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung“ (HuPF 08.99 bzw. 09.06). Beim Tragen einer solchen Feuerwehrschutzjacke kann in der Regel auf die Warnweste verzichtet werden. Gruß Markus | ||||
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