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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 468971 | ||
Datum | 09.03.2008 01:11 MSG-Nr: [ 468971 ] | 95735 x gelesen | ||
Hallo! Die erste Frage ist doch immer, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. Ein Verein der selbst Spenden von Dritten sammelt, eine Gerätschaft oder ein Fahrzeug kauft und dieses der Gemeinde spendet ist kein öffentlicher Auftraggeber. Spenden müssen nun mal nicht ausgeschrieben werden. Ich kann auch keine Umgehung erkennen. Anders möglicherweise, wenn Geld von der Kommune in den Verein fließt und dieser dann Fahrzeuge beschafft und diese dann an die Gemeinde "spendet" könnte man über eine Umgehung nachdenken. Der zuerst genannte Fall mit den Spenden eröffnet auch keine Mißbrauchsgefahr. Wenn die Gemeinde einen Verein gründen lässt, der Spenden sammelt, kann nun mal nicht die Gemeinde über das Geld entscheiden, sondern nur die neue juristische Person "Sorglos" e.V. Es ist auch nicht so, dass es problemlos möglich wäre, mit Spenden sämtliche Anschaffungen der Kommune zu finanzieren. Gruß Sven | ||||
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