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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaGefährliche Wichtigtuerei21 Beiträge
AutorSimo8n Z8., Karlsruhe / B.-W.468815
Datum07.03.2008 22:41      MSG-Nr: [ 468815 ]7563 x gelesen

Hallo,

abschließend zu diesem Fall: hatte ja bei dem örtlichen Präsidium angefragt, wie dies sein könne, dass sie Polizei über Funk Erlaubnis erteilt, dass der Krankenwagen mit Sonderrechten zur Personenverfolgung (obwohl bekanntes Kennzeichen) fahren darf und somit andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden. Antwort war, dass der Bericht zwar auf einer wahren Tatsache aufbaut aber alles Weitere von der Bundeswehr dazu erfunden wurde.
Auf Veranlassung hat die Bundeswehr den Bericht nun von ihrer Internetseite entfernt.

Viele Grüsse,
SM



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