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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW | 468449 | ||
| Datum | 06.03.2008 15:46 MSG-Nr: [ 468449 ] | 94393 x gelesen | ||
| Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hallo zusammen, darf ich als "Nicht-Bayer" eine ketzerische Frage stellen ? Wie ist Artikel 7 des Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) zu verstehen:
Dürfen die Feuerwehranwärter ab 16 Jahren nun, wenn sie dann am Einsatz teilnehmen würden, nur noch bei "Einsätzen zu Hilfeleistungen" [...und nicht mehr bei "Einsätzen zu Bränden"...] eingesetzt werden ? Ich weiss wohl was gemeint ist, finde jedoch ich diese Formulierung "bei Einsätzen zu Hilfeleistungen" etwas missverständlich - oder ? meint Michael >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | ||||
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