News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26 aushändigen für andere FFW | 30 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 468242 | ||
Datum | 05.03.2008 18:13 MSG-Nr: [ 468242 ] | 10773 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Lutz Wagner Bei uns bekommt man die beim Arzt auch nicht ausgehändigt die wird direkt an den Leiter Atemschutz geschickt. Die erste Seite des Untersuchungsbogens ist für den Versicherten bestimmt und darf dem Dienstherrn gar nicht vom Arzt ausgehändigt werden. Auf dieser Seite kann der Arzt auch weitere Hinweise für den Versicherten notieren (z.B. Befunde die zu einer Untauglichkeit/verkürzten Tauglichkeit führen und ggf. weiter fachärztlich abgeklärt werden müssen). Diese Informationen unterliegen aber dem Datenschutz und dürfen deshalb dem Dienstherrn nicht vom Arzt direkt mitgeteilt werden. Der Dienstherr darf nur die Information erhalten untauglich/tauglich/beschränkt tauglich (unter genannten Bedingungen) und das Gültigkeitsdatum der Untersuchung.Für weitere Informationen muss er darauf bauen, dass ihm der Versicherte diese selbst mitteilt. Gruß Stephan | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|