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Thema | Feinstaub-Fahrverbote seit heute | 8 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 467373 | ||
Datum | 01.03.2008 17:04 MSG-Nr: [ 467373 ] | 4717 x gelesen | ||
Moin, grundsätzlich gilt die Regelung auch für Feuerwehr & co außerhalb der zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben notwendigen Fahrten, jedoch kann die Kommune Ausnahmen vom Fahrverbot erteilen. Das kann prizipiell auch 'ne Blanko-Ausnahme für alle Fahrzeuge mit blauer RKL sein. Oder man sieht über eine Verfolgung hinweg, wobei ich da nich weiß, inwiefern die Kommune das nach belieben entscheiden kann, ohne sich auf dünnes Eis zu begeben. | ||||
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