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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 467170 | ||
| Datum | 29.02.2008 15:11 MSG-Nr: [ 467170 ] | 51674 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Bohlen also ich definiere mal JFler als Angehöriger der Jugendfeuerwehr, egal wie alt, dann gibts eine klare Antwort da möchte ich noch was nachschieben: Bei uns ist man noch in der JF Übungs- und Wettbewerbsteilnahmeberechtigt, auch wenn man das 18. Lebensjahr schon vollendet hat! Sprich bei uns ist man in der JF bis zum 31.12. des Jahres in dem man 18. geworden ist! Natürlich darf man auch ab 18. und vollendetem TM I Lehrgänge machen und der gleichen... So kann man auch z.B. Jugendsprecher sein/gewählt werden, obwohl man offiziel schon in der aktiven Wehr Mitglied wäre! Ist aber kein Gesetzestext, sondern eine Feuerwehrinterne Regelung! | ||||
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