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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 467044 | ||
| Datum | 29.02.2008 02:09 MSG-Nr: [ 467044 ] | 51726 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Sebastian Laschka Viele Verantwortliche in den Wehren scheinen auch unser Jugendschutzgesetz nicht zu kennen. Da steht nämlich eindeutig drin, wovor wir als Aufsichtspersonen ( in diesem Fall der GF) die Jugendlichen alles schützen müssen. Ich kenne das Hamburger Feuerwehrgesetz. Das stehen in § 3 Abs. 1 und 3 die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr in HH. Da steht was von der Abwehr von Brand- oder Explosionsgefahren, die Bekämpfung von Schadenfeuer, der Rettungsdienst und technischer Hilfeleistung. Von der Beaufsichtigung Minderjähriger an Orten, an denen sie nichts zu suchen haben steht da nichts. Also nehmen JF-Angehörige auch nicht an Einsätzen teil. Geschrieben von Sebastian Laschka Die Jugendlichen können gerne mit zum Einsatz, aber nicht im ersten Fahrzeug und erst recht nicht, wenn das allgemeine Gefahrenpotential noch sehr hoch ist. ( Ex-Gefahren?, Brandrauch? Ausbreitung? Verkehr? Tote? Schwerverletzte?) Die Realität widerlegt dich. Beste Grüße Sven | ||||
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