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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 466896 | ||
| Datum | 28.02.2008 18:28 MSG-Nr: [ 466896 ] | 51897 x gelesen | ||
Hallo Sebastian, genau, das ist im Saarland ein wenig anders geregelt, mittlerweile von 8 (bzw. 10, je nach Satzung bzw. Aufnahmemodus der Wehr) bis i.d.R. 16 ist die Jugendwehr (das kann auch noch ein wenig herausgezögert werden) und für die aktive Wehr gilt, dass die Angehörigen das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen. Jugendwehr darf auch nicht mit in den Einsatz, also könnte es sein, dass ein Neueinsteiger in den Einsatz geht, während ein gleichaltriger Jugendwehrler, der noch nicht übernommen wurde, nicht mit darf (! Theorie!), das die Bayern hier das ganz anders sehen, ok, akzeptiert, muss ja nicht alles verstehen...., Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | ||||
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