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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 466883 | ||
| Datum | 28.02.2008 18:01 MSG-Nr: [ 466883 ] | 51923 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Bohlen so, aber in dem mir nun bekannte Gesetz steht aber nur was von Feuerwehranwärtern, nix mit JF also ? Wieso ist das den nun eindeutig? Dann müsste in der Frage stehen: wie handhabt Ihr es mit Fw-Anwärtern, der Begriff JF ist hier dann nicht eindeutig oder? Hallo, Feuerwehranwärter nach Bayrischem Gesetz = 12 bis 18 Jahre. Auch wenn da nicht JF steht ist das praktisch JF. Auch ich bin schonmal über 16-jährige JF-Mitglieder und 16-jährige Anwärter in der FF gestolpert. Ich glaub im Saarland (korrigier mich) ist das wie bei uns in RLP nicht unbedingt dasselbe. In Bayern ist das halt dasselbe und da wird auch nicht getrennt. JF ist gleich FF-Anwärter. Gruß, Sebastian | ||||
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