Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Umfang der Abmeldung zur Bewegungsfahrt | 20 Beiträge |
Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 466856 |
Datum | 28.02.2008 17:01 MSG-Nr: [ 466856 ] | 8072 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Hallo,
also das sollte entweder eine Dienstanweisung oder der GMV regeln oder? Die genaue Route ist doch eher uninteressant, wenn ich eine Bewegungsfahrt oder so mache, die kann ich ja flexibel ändern, wenns passt (z.B. wenn da ne schön enge Straße auftaucht...). Wichtig ist eher: Fahrzeug im Gemeindegebiet unterwegs, einsatzbereit ja/nein, über Funk erreichbar, reicht das nicht?
Grüße Paul
alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten
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