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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 466814 | ||
| Datum | 28.02.2008 15:23 MSG-Nr: [ 466814 ] | 52044 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinz Unsöld Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung von Fluchtgeräten... Die Frage ist ja, ob es ein "Fluchtgerät" ist, wenn sich ein FA mutwillig einer Gefahr aussetzt, die er nur durch Anwenden eines Gerätes abwenden kann, für die er im Zweifelsfall weder ausgebildet ist noch die körperliche Eignung besitzt (Sprich: Atemschutzlehrgang und ärztliche Untersuchung) Das genauso ein Kaugummi wie die Aussage "zur Menschenrettung darf von der UVV abgewichen werden"... Grüße Magnus | ||||
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