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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | JF im Einsatz | 108 Beiträge | ||
| Autor | Davi8d F8., Markkleeberg / Sachsen | 466796 | ||
| Datum | 28.02.2008 13:52 MSG-Nr: [ 466796 ] | 51740 x gelesen | ||
Hallo, die Verfahrensweiße sollte in jedem Brandschutzgesetz geregelt sein. Wenn alle Vorraussetzungen stimmen, darf man in Sachsen ab 16 Jahre in den aktiven Dienst treten. Wenn dies dann der Fall ist werden die Kameraden nach ihrem Ausbildungsstand (und unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes) auch eingesetzt. Aber es wird immer darauf geachtet, dass ein "neuer" einen Erfahrenen zur Seite bekommt. Gruß David | ||||
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