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Jugendfeuerwehrwart
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaJuleiCA10 Beiträge
AutorStef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt466683
Datum28.02.2008 09:07      MSG-Nr: [ 466683 ]7087 x gelesen

Diese Fragen kann unterschiedlich beantwortet werden. Bei uns in LSA ist es auch über die Laufbahnverordnung vorgeschrieben. Dies kann auch indirekt geschehen. Die JuleiCa ist ja das Resultat, wenn ich eine bestimmte Ausbildung absolviert habe. Diese wiederum ist notwendig, um die Aufsichtsplicht über mir anvertraute Jugendliche zu übernehemen.
Wenn der JFW das durch andere ausgebildete Jugendleiter sicherstellen kann, braucht er die Karte nicht.
Somit ist nicht der Besitz der Plastikkarte, sondern vielmehr die Ausbildung um diese zu bekommen notwendig.



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 27.02.2008 20:33 Jens7 B.7, Michelbach
 27.02.2008 20:39 Magn7us 7H., Pöttmes
 27.02.2008 20:45 Jens7 B.7, Michelbach
 27.02.2008 21:12 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.02.2008 20:57 Jörg7 M.7, Rahden
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 27.02.2008 21:28 Joch7en 7P., Mannheim
 27.02.2008 22:04 Tors7ten7 G.7, Gifhorn
 28.02.2008 09:17 Mich7ael7 K.7, Bergisch Gladbach
 28.02.2008 09:07 Stef7an 7S., Halle

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