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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | JuleiCA | 10 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 466683 | ||
Datum | 28.02.2008 09:07 MSG-Nr: [ 466683 ] | 7087 x gelesen | ||
Diese Fragen kann unterschiedlich beantwortet werden. Bei uns in LSA ist es auch über die Laufbahnverordnung vorgeschrieben. Dies kann auch indirekt geschehen. Die JuleiCa ist ja das Resultat, wenn ich eine bestimmte Ausbildung absolviert habe. Diese wiederum ist notwendig, um die Aufsichtsplicht über mir anvertraute Jugendliche zu übernehemen. Wenn der JFW das durch andere ausgebildete Jugendleiter sicherstellen kann, braucht er die Karte nicht. Somit ist nicht der Besitz der Plastikkarte, sondern vielmehr die Ausbildung um diese zu bekommen notwendig. | ||||
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