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Thema | Vorhaltung von Duschen im GH | 13 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 466678 | ||
Datum | 28.02.2008 08:30 MSG-Nr: [ 466678 ] | 7252 x gelesen | ||
Hallo Christian, danke für den Verweis. Damit kann ich was anfangen. Zwar gilt bei Altgebäuden Bestandsschutz, aber da sie ja da auch schon installiert sind, genießen die wohl auch den Schutz vorm rausreissen. Sascha Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | ||||
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