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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAnrecht auf GF-Funktion11 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen466596
Datum27.02.2008 20:05      MSG-Nr: [ 466596 ]5799 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Dominik Bernschneiderich würde gern von euch wissen, ob ein geprüfter (B III) Hauptbrandmeister einen "rechtlichen" Anspruch hat bei der Dienstplangestaltung einem ebenfalls geprüftem (B III) Oberbrandmeister vorgezogen zu werden?
Genauer gesagt, wenn beide Kollegen im Dienst sind, wäre der A 9er immer als Gruppenführer (o.ä. Funktion) einzusetzen?

Grundsätzlich hat der Beamte ein Recht auf eine seinem Amt angemessene Betätigung. Ob das bei einem A9er zwangsläufig der GF sein muss, sei dahingestellt.

Bei der Besetzung von Einsatzfahrzeugen sollte die individuelle Qualifikation die übergeordnete Rolle spielen. Es könnte z. B. sein, dass die A9 aufgrund einer besonderen Qualifikation im Bereich der Sonderfahrzeuge erworben wurde und in diesem Bereich auch die Stelle angesiedelt ist.
Die persönliche Qualifikation seiner Mitarbeiter sollte der Dienstplanverantwortliche eigentlich einzuschätzen wissen, er muss letztendlich auch dafür gerade stehen.


Gruß
Markus

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 27.02.2008 19:21 Domi7nik7 B.7, Düsseldorf
 27.02.2008 20:01 ., Kirchheim unter Teck
 27.02.2008 20:05 ., Bockenheim
 27.02.2008 20:13 Domi7nik7 B.7, Düsseldorf
 27.02.2008 20:24 ., Kirchheim unter Teck
 27.02.2008 20:47 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.02.2008 20:36 Lutz7 W.7, Düren/ Hannover
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 29.05.2008 22:00 Matt7hia7s G7., Gladbeck
 03.06.2008 13:00 Domi7nik7 B.7, Düsseldorf

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