Hallo,
Geschrieben von Dominik Bernschneiderich würde gern von euch wissen, ob ein geprüfter (B III) Hauptbrandmeister einen "rechtlichen" Anspruch hat bei der Dienstplangestaltung einem ebenfalls geprüftem (B III) Oberbrandmeister vorgezogen zu werden?
Genauer gesagt, wenn beide Kollegen im Dienst sind, wäre der A 9er immer als Gruppenführer (o.ä. Funktion) einzusetzen?
Grundsätzlich hat der Beamte ein Recht auf eine seinem Amt angemessene Betätigung. Ob das bei einem A9er zwangsläufig der GF sein muss, sei dahingestellt.
Bei der Besetzung von Einsatzfahrzeugen sollte die individuelle Qualifikation die übergeordnete Rolle spielen. Es könnte z. B. sein, dass die A9 aufgrund einer besonderen Qualifikation im Bereich der Sonderfahrzeuge erworben wurde und in diesem Bereich auch die Stelle angesiedelt ist.
Die persönliche Qualifikation seiner Mitarbeiter sollte der Dienstplanverantwortliche eigentlich einzuschätzen wissen, er muss letztendlich auch dafür gerade stehen.
Gruß
Markus
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