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Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaUmfang der Abmeldung zur Bewegungsfahrt20 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg466570
Datum27.02.2008 18:26      MSG-Nr: [ 466570 ]8552 x gelesen

Geschrieben von Christoph ReberIn welchem Umfang meldet ihr euch bei der Leitstelle ab, wenn ihr eine Bewegungsfahrt macht??

Grundsätzlich hat sich jeder Teilnehmer der in einen Funkverkehrskreis eintritt bei der leitenden Stelle anzumelden.
Am besten geht das mit FMS. Je nach Besatzung und Entfernung 1, 6, 7, 8 (kann von Land zu Land abweichen!).



Geschrieben von Christoph ReberAlso bloß, dass ihr auf Bewegungsfahrt seid, oder auch, wie weit ihr ungefähr fahrt, ggf. wo ihr hinfahrt und wann ihr ca. wieder am GH zurückkommt??

Macht i.d.R. nur dann Sinn, wenn der auch was damit anfngt. In 99% der Fälle wird der das 2 Minuten nach dem Funkgespräch vergessen haben. Wozu soll er sich das auch merken. In den Fällen macht ggf. nicht mal die Abmeldung Sinn, da sich das keiner merkt (ggf. mal mit dem Leitstellenpersonal unterhalten, was die mit diesen Infos machen).

Die Abmeldung wird dann relevant, wenn damit eine Änderung der Alarmierung verbunden ist, also z.B. Nachbarwehren das fehlende Fahrzeug ersetzen müssen. Dann wird aber auch abgemeldet und nachher wenn die Alarmierung wieder normal ist zurückgemeldet.

Irgendwelche Spekulationen über Fahrtziel und -dauer sind erst recht nicht interessant.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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