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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Bemessung von Feuerwehrfahrzeugen in Bayern | 48 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Hannover / NRW | 466538 | ||
Datum | 27.02.2008 16:34 MSG-Nr: [ 466538 ] | 17320 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz Weigand
Naja in irgendeiner Form wird so ein Fahrzeug ja genehmigt worden sein, sonst würd sich vermutlich ja keiner gedanken drüber machen. Wenn die Wehr Bahnstrecke, BAB oder Bundesstrasse bedient, wundert es mich eher, dass ein Fahrzeug mit Rüstsatz nicht schon vorher in der Bedarfsplanung vorgesehen war. Wenn eine Ersatzbeschaffung ansteht, muß man als Gemeinde darüber nachdenken, was sie auft ohne in 5 Jahren wieder handeln zu müssen. Das wäre vermutlich die teurere Variante. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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