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Thema | Vorhaltung von Duschen im GH | 13 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 466446 |
Datum | 27.02.2008 09:33 MSG-Nr: [ 466446 ] | 7314 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Geschrieben von Sascha Joerchelmüssen im GH Duschen vorgehalten werden?
Aus meiner bescheidenen Sicht heraus auf jeden Fall
Geschrieben von Sascha Joerchel
Wir haben 2, die nicht fluktuiert werden und nicht M/W getrennt sind. Da diese günstig neben dem Jugendraum liegen, könnte der Platz sinnvoll zur Erweiterung desselben genutzt werden.
Wie wäre es wenn ihr auf 1 Dusche reduziert, die dann evtl mit Aussentür?
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
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