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Thema | Vorhaltung von Duschen im GH | 13 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 466439 | ||
Datum | 27.02.2008 09:25 MSG-Nr: [ 466439 ] | 7454 x gelesen | ||
Ob es da eine Verordnung dazu gibt weiß ich nicht. Aber aus Einsatzhygienischer Sicht macht das ja schon Sinn. Also wenn ich von nem Entsprechenden Einsatz komme und entsprechend kontaminiert bin (mit was auch immer, und sei es nur mit Ruß), würde ich den Dreck dann schon lieber gleich abwaschen, bevor ich mir meine Privatkleidung anziehe und dann das Zeug womöglich pber meine Waschmaschine in alle Klamotten verteile. Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
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