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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Mitfahren im Abrollcontainer | 22 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 466055 | ||
Datum | 25.02.2008 18:51 MSG-Nr: [ 466055 ] | 7920 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Schneider Hat sich da in den letzten Jahren was geändert oder gibt es da eine Ausnahmeregelung für "Altlasten"? Nein. Die BW hat da immer schon die Ausnahme dafür gehabt und könnte das auch weiter nutzen. Huntergrund ist schlicht die Fürsorgepflicht für die Kameraden auf der Pritsche. Diese saßen nur mit Beckengurten mehr schlecht als recht gesichert längs zur Fahrtrichtung auf einer Holzbank die mir Klemmschrauben auf der Ladefläche des Lkw befestigt war. Im Falle eines Unfalls, Umfallens,... nicht der beste Schutz. Für den einfachen Transport von Soldaten von A nach B (also "Reisetätigkeit") werden nun einfach KOM oder 8-Sitzer Pkw eingesetzt. Die Variante mit den Bänken auf der Ladefläche ist aber m.W. weiter aktuell, wenn es darum geht einen motorisierten (ungepanzerten) Spähtrupp o.ä. (einsatzbezogen) durch die Gegend fahren zu lassen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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