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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfotos | 45 Beiträge | ||
Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 465521 | ||
Datum | 23.02.2008 08:37 MSG-Nr: [ 465521 ] | 12202 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner grundsätzlich darfst du alles fotografieren Stimmt nicht! Personen dürfen nicht ohne dessen Einverständniss fotografiert werden. Erst recht dürfen solche Fotos nicht veröffentlicht werden, es sei denn sie sind als sog. Beiwerk fotografiert worden (§ 23 Nr.2 KUG) Ausnahme: Personen des öffentlichen Lebens (§ 23 Nr.1 KUG), und dann auch nur, wenn Sie sich in der Öffentlichkeit bewegen. Wenn es bei der Kanzlerin brennt, darfst Du sie auch nicht einfach ohne Erlaubniss fotografieren. Fotos in Wohnungen wo es z.B. gebrannt hat, dürfen nur in Einverständniss mit dem Wohnungsinhaber gemacht werden, da dies sonst ebenfalls die Persönlichkeitsrechte verletzt. Das gilt auch für Aufnahmen von Aussen nach Innen. Ein öffentliches Interesse wird hier mit Sicherheit nicht bejaht, und erst recht nicht für Ausbildung. Mal unabhängig davon gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG ), und hier sind dem Rechtsbruch hohe Maßstäbe angelegt. Z. B. die Brandbekämpfung oder Brandursachenermittlung etc. Mit kollegialem Gruß Rene Bonn | ||||
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