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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfotos | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 465379 | ||
Datum | 22.02.2008 12:25 MSG-Nr: [ 465379 ] | 12169 x gelesen | ||
Geschrieben von Niclas Börgers Grundsätzlich sind die FF und BF Teil der öffentlichen Verwaltung, die für einen Grundrechtseingriff eine Ermächtigungsgrundlage braucht. Fotografien können das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. (Die Experten im Öffentlichen Recht können das sicherlich noch genauer bestimmen.) Zu diesem Eingriff wäre mir keine spezielle Befugnisnorm für Feuerwehr und Rettungsdienst geläufig. Vielleicht kann mir da jemand auf die Sprünge helfen. Zu Zwecken der Ereignisdokumentation ist dieses unzweifelhaft über das Recht fremde Grundstücke und Gebäude in denen sich ein Schadensereignis ereignet hat zu betreten abgedeckt. Und diese Regelung findet sich in quasi jedem Feuerwehr-/ BRandschutzgesetz. Einsatzdokumentation sei es zu Zwecken der Ausbildung (interne Verwendung) aber auch zur späteren Dokumentation der getroffenen Maßnahmen und der Folgen (z.B. um sich bei Klagen der Gegenseite exculpieren zu können) gehören zur Erledigung unserer Aufgaben m.E. zwingend dazu. Daß dieses in geordnetem Rahmen und durch klare Aufgabenverteilung mit Auftrag zu geschehen hat versteht sich von selbst. Auch deshalb schon, um die spätere Verbreitung der Bilder im Griff zu haben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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