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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Fahrzeugbeschaffung durch Strafgeld | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 465288 | ||
Datum | 21.02.2008 22:23 MSG-Nr: [ 465288 ] | 4342 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Marc Bergmann Ich hatte vor einiger Zeit (2006 oder so) einen Artikel gelesen, in dem eine Freiwillige Feuerwehr ein neues Fahrzeug bekommen hatte. Dieses Fahrzeug wurde durch Gelder beschafft, die anfallen wenn Personen zu bestimmten Geldbeträgen verurteilt werden. Das war der LZ Ründeroth der FF Engelskirchen. Geschrieben von Marc Bergmann Ich hoffe, das ich das jetzt wieder alles so zusammen bekommen habe. Kann mir jemand dazu mehr Info's geben oder hat jemand damit Erfahrung gemacht und sich dort schonmal beworben. Wenn jemand zufällig den Artikel hat würde ich mich freuen wenn er ihn mir zuschicken könnte. Guck mal hier. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | ||||
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