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Taktische Einheit der Feuerwehr. (siehe FwDV3, früher auch FwDV 5)
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RubrikSonstiges zurück
ThemaFahrzeugbeschaffung durch Strafgeld5 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio465288
Datum21.02.2008 22:23      MSG-Nr: [ 465288 ]4342 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Marc BergmannIch hatte vor einiger Zeit (2006 oder so) einen Artikel gelesen, in dem eine Freiwillige Feuerwehr ein neues Fahrzeug bekommen hatte. Dieses Fahrzeug wurde durch Gelder beschafft, die anfallen wenn Personen zu bestimmten Geldbeträgen verurteilt werden.

Das war der LZ Ründeroth der FF Engelskirchen.

Geschrieben von Marc BergmannIch hoffe, das ich das jetzt wieder alles so zusammen bekommen habe. Kann mir jemand dazu mehr Info's geben oder hat jemand damit Erfahrung gemacht und sich dort schonmal beworben. Wenn jemand zufällig den Artikel hat würde ich mich freuen wenn er ihn mir zuschicken könnte.

Guck mal hier.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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 21.02.2008 21:50 Marc7 B.7, Dahlenburg
 21.02.2008 22:05 ., Kirchheim unter Teck
 21.02.2008 22:13 ., Kirchheim unter Teck
 21.02.2008 22:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 21.02.2008 22:44 Lutz7 W.7, Düren

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